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Hinweisgeberschutzgesetz bei der bito AG
Hinweisgeberschutzgesetz bei der bito AG
Ab dem 17.12.2023 gilt für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeiter die Pflicht, das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen umzusetzen. Das HinSchG sieht den Schutz vor Repressalien gegenüber den Hinweisgebern und den Personen, die Gegenstand der Meldung sind, vor.
Inhalte einer Meldung können Verstöße sein, die straf- und/ oder bußgeldbewährt sind, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, Landes, sowie der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Hinweisgeber können eigene/ ehemalige Mitarbeitende, Geschäftspartner oder externe Dienstleister sein.
Zu diesem Zwecke haben wir eine interne Meldestelle eingeführt:
Frau Cornelia Schleußner
+49 30 477 998 144
Rudolf-Spitzley-Straße 14
13089 Berlin