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Ab dem 24.8.23 Pflicht: Schulungsnachweis für die Arbeit mit Diisozyanaten

So bekommen Sie den Schulungsnachweis für die sichere Arbeit mit Diisozyanaten

Bodenarbeiten sind in den letzten Jahren viel gesünder geworden. Die meisten Grundierungen, Klebstoffe und Lacke funktionieren inzwischen ohne belastende Inhaltsstoffe. Wo solche Alternativen noch fehlen, greifen die Rezepturen allerdings weiterhin auf Substanzen zurück, die besondere Vorsicht erfordern. Dazu gehören die Diisozyanate, die bei mangelndem Schutz Allergien auslösen können.

Damit niemand aus Unwissen seine Gesundheit gefährdet, hat die EU darum eine Schulungspflicht für den sicheren Umgang mit diesen Chemikalien eingeführt. Sie gilt für die Nutzung aller Produkte, die mehr als 0,1% ihres Gewichts an Diisozyanaten enthalten. Dies betrifft auch sieben bito Produkte (siehe weiter unten).

Übergangsfrist nur bis August 2023

Ab dem 24. August 2023 dürfen nur noch geschulte Personen diese Produkte verarbeiten. Der Schulungsnachweis (Gültigkeit: 5 Jahre) muss dann bei Baustellenkontrollen für jeden einzelnen Verarbeiter vorgelegt werden.

Der Termin ist bindend. Darum sind wir als Hersteller verpflichtet, über die neue Regel zu informieren. Zudem findet sich ein Hinweis auf den Verpackungen aller Produkte, die unter die Regelung fallen.

Welche Schulung ist die richtige?

Als Boden- oder Parkettleger benötigen Sie das folgende Training, das die praktischen Fragen für den Fußbodenbereich abdeckt:

  • 049 Polyurethan-Klebstoffe, Bodenverklebungen und -beschichtungen sowie Abdichtungen (außer Sprühanwendungen)

Um einen Termin zu buchen, klicken Sie auf den Link und dann auf den Button „Anmelden“.

Achtung: Mit diesem GUTSCHEINCODE können Sie die Schulung kostenlos absolvieren:

FEICA_21_N12

Alle Veranstaltungen sowie gut erklärtes Wissen rund um Diisozyanate, die EU-Chemikalienverordnung REACH und die Schulungspflicht finden Sie außerdem auf dieser Website:

  • https://www.safeusediisocyanates.eu/de/

Für diese bito Produkte gilt die Schulungspflicht

Für den Umgang mit den folgenden Werkstoffen ist der Schulungsausweis ab August 2023 notwendig:

Grundierung

  • bito 1K PU Grundierung R 45 Rapid
  • bito Silikat-Vergussmasse V 10 Rapid

Bodenbeschichtungen

  • bito Balkon-Rollschicht 1K PU 415
  • bito Balkon-Finish FI 417
  • bito PU Industriebeschichtung PI 421
  • bito Spezial-Balkon-Mattfinish SM 418
  • bito Garagen-Finish GF 412

Weitere Informationen erhalten Sie bei Carsten Tillner:

carsten.tillner@bito-ag.de oder Telefon 0176. 106 211 05 

  • Info-Flyer für den Schulungsnachweis Diisozyanate

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